DSGVO-konforme Cloud: Darauf kommt es an

Die kurze Antwort: Eine Cloud ist DSGVO-konform nutzbar, wenn vier Dinge stimmen: ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter, ein Serverstandort in der EU (oder gleichwertige Garantien), Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung sowie saubere Zugriffskontrolle in Ihrem Unternehmen. Welche Cloud das für Ihren Betrieb ist, hängt von Ihren Daten und Prozessen ab – wir richten sie Ihnen rechtssicher ein.

Woran Sie eine DSGVO-konforme Cloud erkennen

„DSGVO-konform“ ist kein Siegel, das ein Anbieter einfach tragen darf – es ist das Ergebnis aus dem richtigen Anbieter und der richtigen Konfiguration. Diese Kriterien zählen:

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Pflicht nach Art. 28 DSGVO. Seriöse Anbieter stellen ihn standardmäßig bereit.
  • Serverstandort EU: Daten in deutschen oder EU-Rechenzentren vermeiden die rechtlichen Unsicherheiten von Drittlandübermittlungen.
  • Verschlüsselung: TLS bei der Übertragung, Verschlüsselung der gespeicherten Daten – idealerweise mit Schlüsseln, die nicht beim Anbieter liegen.
  • Zugriffskontrolle & Protokollierung: Wer darf was sehen? Mit Rollenkonzept, Multi-Faktor-Authentifizierung und Nachvollziehbarkeit.
  • Löschkonzept & Exit-Strategie: Daten müssen vollständig löschbar und exportierbar sein.

US-Clouds, Microsoft 365 & Co. – geht das überhaupt?

Ja, mit Augenmaß. Für US-Anbieter gilt derzeit das EU-US Data Privacy Framework als Übermittlungsgrundlage – viele Unternehmen nutzen Microsoft 365 daher DSGVO-konform, wenn die Tenant-Einstellungen stimmen (EU-Datenspeicherort, richtige Datenschutz-Einstellungen, AVV). Für besonders sensible Daten – etwa in Kanzleien oder Praxen – empfehlen wir zusätzlich europäische Alternativen oder eine verschlüsselte Datenraum-Lösung. Wichtig: Dies ist eine technische Einordnung, keine Rechtsberatung – die rechtliche Bewertung Ihrer konkreten Verarbeitung gehört zu Ihrem Datenschutzbeauftragten.

So setzen wir DSGVO-konforme Cloud-Lösungen um

  • Analyse: Welche Daten sollen in die Cloud – und welche besser nicht?
  • Anbieterwahl: passend zu Schutzbedarf und Budget – von Microsoft 365 (richtig konfiguriert) bis zur EU-Cloud oder unserem Cloud Drive für Unternehmen.
  • Einrichtung: Verschlüsselung, MFA, Rollenkonzept, AVV-Dokumentation.
  • Backup nicht vergessen: Cloud ersetzt keine Datensicherung – auch Cloud-Daten brauchen ein Backup.

Häufige Fragen

Welche Cloud ist DSGVO-konform?

Keine Cloud ist es „von allein“ – entscheidend sind AVV, EU-Serverstandort bzw. gültige Übermittlungsgrundlage, Verschlüsselung und Ihre Konfiguration. EU-Anbieter machen es einfacher; Microsoft 365 ist mit den richtigen Einstellungen ebenfalls konform nutzbar.

Ist Microsoft 365 DSGVO-konform?

Mit EU-Datenspeicherort, abgeschlossenem AVV und korrekten Tenant-Einstellungen nutzen es viele Unternehmen DSGVO-konform. Die Standardeinstellungen reichen dafür nicht – genau da setzen wir an.

Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?

Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO, der regelt, wie der Cloud-Anbieter mit Ihren Daten umgeht. Ohne AVV ist die Cloud-Nutzung mit personenbezogenen Daten nicht zulässig.

Sind deutsche Clouds automatisch besser?

Rechtlich einfacher, ja – aber auch dort gilt: Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und Backup müssen stimmen. Ein deutscher Serverstandort allein macht noch keine sichere Cloud.

Was kostet eine DSGVO-konforme Cloud-Lösung?

Cloud-Speicher wird pro Nutzer bzw. Speicherplatz monatlich abgerechnet; die Einrichtung bieten wir zum Festpreis an. Im kostenlosen Erstgespräch kalkulieren wir Ihr konkretes Szenario.

Jetzt rechtssicher in die Cloud

Wir beraten Unternehmen in Minden, Herford, Lübbecke und ganz OWL – von der Anbieterwahl bis zur sicheren Einrichtung. Kostenloses Erstgespräch vereinbaren oder direkt anrufen: 05741 6089120.