Software bedeutet übersetzt soviel wie „weiche Ware“ und ist das Gegenstück zur Hardware, der „harten Ware“. Nur wenn beide vorhanden und einsatzbereit sind, kann ein Computersystem funktionieren. Dabei bezeichnet man als Hardware z.B. Tastatur und Monitor – also alle Komponenten, die man anfassen kann. Die Software hat die Aufgabe, dem softwaregesteuerten Gerät, also der Hardware, Befehle zu geben. Sie fungiert insofern als eine Art Drehbuch oder Manuskript, ohne das die Hardware nicht wüsste, was zu tun ist. Zur Software zählen beispielsweise das Betriebssystem oder Computerprogramme wie Virenschutz-, Textverarbeitungs- oder Bildbearbeitungsprogramme. Anders als die Hardware ist sie immateriell.

Gewöhnlich denkt man bei Hardware an PCs oder Notebooks, die durch die Software bestimmte Funktionen erfüllen. Allerdings lassen sich heutzutage auch Waschmaschinen, Kühlschränke oder Navigationssysteme als Hardware verstehen. Denn sie sind physische Komponenten, die gemeinsam mit einer Software zu einem funktionierenden System werden.

So unterschiedlich die Hardware, so divers ist auch die Software. Man unterscheidet grob zwischen drei Arten:

1. Systemsoftware: Sie macht die Hardware betriebsbereit. Zu ihr zählt vor allem das Betriebssystem, das die Kommunikation zwischen Anwendungssoftware und Hardware ermöglicht. Die Systemsoftware ist also Grundlage für die Funktion anderer Software.
2. Anwendersoftware: Anwendungssoftware, Anwendungsprogramm, Anwendung oder Applikation nennt man die Software, die auf der Systemsoftware basiert. Darunter fallen z.B. E-Mail-Programme, Computerspiele oder die oben bereits genannten Textverarbeitungsprogramme.
3. Unterstützungssoftware: Hierbei handelt es sich um Programme, die u.a. Entwicklungs- und Wartungsleistungen erbringen. Das können Virenscanner oder Datenbankmanagementsysteme sein.