Der AI Act ist in Kraft – und er betrifft Sie früher als gedacht
Seit August 2024 gilt der EU AI Act offiziell. Viele Unternehmen haben bisher wenig davon mitbekommen, andere warten ab. Beides ist verständlich, aber keine gute Strategie. Denn einige Pflichten gelten bereits jetzt, und wer sich erst auf die ersten Kontrollen wartet, verschenkt wertvolle Vorbereitungszeit.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen sachlichen Überblick darüber, was konkret auf Sie zukommt, was noch nicht gilt und wo Sie als Unternehmer handeln müssen.
Transparenzpflicht: Was Artikel 50 konkret verlangt
Das Wichtigste, das unmittelbar relevant ist: Transparenz. Artikel 50 des AI Act verpflichtet Unternehmen dazu, KI-generierte Inhalte als solche zu kennzeichnen. Das klingt simpel, hat aber Konsequenzen für viele alltägliche Prozesse.
Konkret betrifft das vor allem Audio- und Videoinhalte, die mit KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden. Hier ist die Kennzeichnungspflicht klar. Bei Texten sieht die Sache etwas differenzierter aus: Wenn Sie KI-generierte Texte im Anschluss persönlich lesen, überarbeiten und verantworten, entfällt in vielen Fällen die explizite Kennzeichnungspflicht. Entscheidend ist dabei die redaktionelle Verantwortung, die Sie als Mensch übernehmen.
Praktisch bedeutet das: Wer KI-Tools im Content-Prozess einsetzt, sollte seine internen Workflows jetzt prüfen und dokumentieren. Welche Inhalte werden mit KI erstellt? Wo findet eine menschliche Überprüfung statt? Gibt es klare interne Richtlinien dazu?
Hochrisiko-KI: Was noch nicht gilt, aber kommt
Es gibt Bereiche, die bewusst aus der ersten Anwendungsphase herausgehalten wurden. Dazu gehören KI-Systeme im Recruiting sowie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. Diese fallen unter die Kategorie der Hochrisiko-KI und unterliegen deutlich strengeren Anforderungen. Der Geltungsbeginn dieser Regelungen wurde auf 2027 verschoben.
Das bedeutet: Wenn Sie KI-gestützte Bewerbungsauswahl oder Bonitätsbewertungen einsetzen oder planen, haben Sie noch Zeit zur Vorbereitung. Aber eben keine unbegrenzte. Unternehmen, die solche Systeme im Einsatz haben oder einführen wollen, sollten die Vorbereitungen frühzeitig angehen, nicht erst in zwei Jahren.
Behörde, Kontrollen, Schonfrist: Die ehrliche Einschätzung
Die zuständige Behörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur. Sie hat ihren Betrieb zum AI Act am 29. Juli 2025 offiziell aufgenommen. Der Aufbau von Ressourcen und Kontrollstrukturen braucht Zeit. Das heißt im Klartext: Es gibt eine gewisse faktische Anlaufphase, bevor flächendeckende Überprüfungen stattfinden.
Eine Schonfrist ist das trotzdem nicht. Wer heute anfängt, Prozesse zu dokumentieren, KI-Nutzung intern zu regeln und Transparenzpflichten umzusetzen, steht deutlich besser da als jemand, der erst handelt, wenn ein Kontrolleur anklopft. Die rechtliche Verbindlichkeit besteht jetzt, die Kontrolldichte steigt mit der Zeit.
Was das für Ihren Betrieb bedeutet
Die wichtigsten Handlungsfelder lassen sich auf drei Fragen herunterbrechen:
- Wo setzen Sie KI ein, und wie werden diese Inhalte gekennzeichnet?
- Haben Sie interne Prozesse definiert, die menschliche Prüfung und Verantwortung sicherstellen?
- Sind KI-intensive Bereiche wie Recruiting oder Bonitätsprüfungen auf dem Radar für 2027?
Viele KMU haben diese Fragen noch nicht systematisch beantwortet. Nicht weil sie es nicht wollten, sondern weil im Tagesgeschäft andere Dinge dringlicher wirken. Genau hier setzt eine strukturierte KI-Beratung an: nicht mit abstraktem Regulierungswissen, sondern mit dem Blick auf die konkrete Situation Ihres Unternehmens.
KI-Beratung und sichere Implementierung: Der praktische Weg
Ob Sie KI-Tools bereits nutzen oder erst evaluieren: Es lohnt sich, frühzeitig Klarheit über rechtliche Anforderungen, technische Umsetzung und interne Governance zu schaffen. Bei IT-Commander begleiten wir Unternehmen genau dabei. Von der Bestandsaufnahme vorhandener KI-Nutzung über die Entwicklung interner Richtlinien bis hin zur sicheren Integration in bestehende IT-Umgebungen.
Gerade in Verbindung mit Themen wie Cybersecurity und Managed IT Services zeigt sich, dass Compliance und Betriebssicherheit keine getrennten Baustellen sind. Wer KI-Systeme einführt, muss auch Fragen zu Datenschutz, Zugriffsrechten und Auditierbarkeit beantworten. Das gelingt am besten in einem Gesamtkonzept.
Der AI Act ist neu, komplex und wird sich weiterentwickeln. Aber die Grundprinzipien sind klar: Transparenz, Verantwortung, Dokumentation. Wer diese Prinzipien jetzt in seiner KI-Strategie verankert, ist gut aufgestellt, unabhängig davon, was in zukünftigen Anpassungen noch folgt.